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Die grossrätliche Wirtschaftskommission will die Aargauische Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft umwandeln und die Staatsgarantie aufheben. Hier finden Sie fünf Fragen und Antworten zur AKB.
Was ist die Aargauische Kantonalbank (AKB) und wem gehört sie?
Die AKB wurde wie andere Kantonalbanken im 19. Jahrhundert gegründet, weil die aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs steigende Nachfrage nach Zahlungsmitteln und Krediten von den bestehenden Finanzinstituten damals nur ungenügend abgedeckt werden konnten.
Das erschwerte damals manchen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Finanzdienstleistungen stark. Heute ist die AKB als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert. Sie verfügt über eine Staatsgarantie, gehört zu 100 Prozent dem Kanton Aargau.
Jetzt will eine Grossratskommission die Staatsgarantie für die AKB abschaffen. Was hat es mit der Garantie auf sich?
Dank Staatsgarantie hat die AKB ein höheres Rating, was zu vorteilhafteren Refinanzierungsbedingungen und einem tieferen Zinsaufwand führt. Die Staatsgarantie bringt höheres Kundenvertrauen. Aus Wettbewerbssicht ist sie aber umstritten. Sie kann für den Kanton unter Umständen ein erhebliches Risiko sein, das er sich durch eine Abgeltung – derzeit jährlich 12 Millionen Franken – abgelten lässt.
Wird die Staatsgarantie tatsächlich abgeschafft, und wann wäre das?
Der Grosse Rat debattiert im März die Botschaft der Regierung, in der diese eine grosse Auslegeordnung zur AKB gemacht hat. Die Regierung will den Status Quo belassen, also die AKB nicht zur AG machen, die Staatsgarantie behalten, sie will auch keine Privatisierung. Sollte der Grosse Rat die Staatsgarantie abschaffen, fiele die Abgeltung weg, eine implizite Haftung bliebe trotzdem.
Dazu wäre es aber ein weiter Weg. Im März entscheidet der Grosse Rat erst, ob er der Regierung den Auftrag zur Ausarbeitung einer Botschaft erteilen will. Über die müsste er dann später separat entscheiden. Das kann Jahre dauern. Falls es so weit kommt, ist mit einem Referendum und einer Volksabstimmung zu rechnen. Die Debatte kann aber auch schon im März beendet sein, falls der Grosse Rat die Kommissionsanträge ablehnt.
Was ist der Unterschied zwischen der Abgeltung für die Staatsgarantie und der Gewinnauszahlung?
Die Abgeltung ist eine Entschädigung an den Kanton, der mit der Staatsgarantie ein Risiko trägt. 18 der 21 Kantone, die eine Staatsgarantie für ihre Kantonalbank kennen, verlangen dafür eine Abgeltung. Nur die Kantone AI, SH und TI verlangen keine. Und nur die drei Kantone BE, VD und GE kennen keine Staatsgarantie mehr.
Die AKB zahlt die zweithöchste Abgeltung aller Kantonalbanken. Etwas anderes ist der Jahresgewinn. Die AKB wirtschaftet hochrentabel. In den letzten fünf Jahren flossen durchschnittlich jährlich rund 85 Millionen Franken an Gewinnbeteiligungen an den Besitzer, den Kanton Aargau. Für 2019-2022 erwartet der Kanton deutlich tiefere Ausschüttungen von 60-70 Millionen Franken jährlich. Dies, weil die AKB in Erwartung höherer Anforderungen im Einverständnis mit dem Kanton ihr Eigenkapital stärken will.
Was ist die AKB wert?
Die AKB gehört zum eigentlichen «Tafelsilber» des Kantons Aargau. Während die Energiebeteiligungen des Kantons in den Jahren enorm tiefer Strompreise an Wert verloren haben, gilt für die AKB das Gegenteil. Die Hochschule Luzern hat für 2012-2016 die Rentabilität der Kantonalbanken untersucht.
Diese zeigt: Im Durchschnitt betrug deren jährliche Rendite 10,5 Prozent. Die AKB lag mit 11,6 Prozent leicht über dem Durchschnitt. 2013 wurde ihr Wert auf 1,75 bis 2 Milliarden Franken geschätzt. Im Oktober 2018 hat die Regierung sie durch ein unabhängiges Institut bewerten lassen. Das Ergebnis: Sie wird heute sogar mit 2,6 Milliarden Franken bewertet. (mku)