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Kanton Aargau
Anfang April 2019 brannte die Asylunterkunft Oftringen, wo der Kanton abgewiesene und ausreisepflichtige Flüchtlinge einquartiert hatte. Eine Woche nach dem Brand wurde ein damals 36-jähriger Kurde verhaftet - er muss sich heute wegen Brandstiftung vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten.
Was für eine Strafe dem Mann droht, ist noch offen, die Staatsanwaltschaft will ihren Antrag erst im Verlauf der Verhandlung bekannt geben. Diese beginnt heute Donnerstag um 8 Uhr und ist auf eine Dauer von neun Stunden angesetzt. Ob danach direkt das Urteil verkündet wird, oder eine spätere Eröffnung erfolgt, ist noch offen.
Der Angeklagte, ein heute 38-jähriger Kurde mit türkischer Staatsangehörigkeit, wird beschuldigt, am 5. April 2019 in Oftringen die Asylunterkunft angezündet zu haben. Neben der qualifizierten Brandstiftung wirft ihm die Staatsanwaltschaft weitere Straftaten vor, darunter Nötigung und räuberische Erpressung.
Der Mann wurde eine Woche nach dem Feuer in Holland verhaftet, dass er erst jetzt vor Gericht steht, dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass ein Auslieferungsverfahren nötig war. Gegenüber Tele M1 sagte ein Bewohner der Unterkunft in Oftringen bereits am Tag nach dem Brand, es habe einen Streit vor dem Haus gegeben. Anschliessend sei ein Bewohner ins Haus gegangen und habe etwas angezündet - offenbar war dies der Kurde, der nun vor Gericht steht.
Beim Brand war die Unterkunft, in der damals rund 20 abgewiesene und ausreisepflichtige Flüchtlinge lebten, total zerstört worden. Alle Bewohner konnten sich rechtzeitig ins Freie retten, drei mussten mit Verdacht auf Rauchvergiftung ins Spital eingeliefert werden. Am Haus entstand Sachschaden von mehreren 100'000 Franken, der Kanton musste danach für die Bewohner neue Unterkünfte suchen.
Bei der Bekämpfung des Brandes hatte die Feuerwehr einige Mühe, laut dem Oftringer Gemeindeammann sei das Haus «total vollgestellt» gewesen. Zufälligerweise wurde am Tag vor Ausbruch des Feuers in der Unterkunft eine Brandschutzkontrolle durchgeführt.
Peter Schiller von der Aargauischen Gebäudeversicherung sagte damals, man habe bei der Kontrolle die notwendigen Massnahmen veranlasst und direkt umgesetzt. «Leider ist nicht kontrollierbar, welche Veränderungen danach wieder vorgenommen werden», sagte Schiller damals.