Konzern-Initiative
Nach Entscheid der Aargauer Regierung: Beschwerde gegen Abstimmungs-Kampf der Kirchen kommt vors Bundesgericht

Die Jungfreisinnigen wollen Kirchen verbieten, weiterhin Werbung für die Konzernverantwortungs-Initiative zu machen. Der Regierungsrat hat entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Die Junge FDP will nun ans Bundesgericht weiterziehen.

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Kirchen sollen sich nicht am Abstimmungskampf zur KVI beteiligen, so die Forderung der Jungen FDP Aargau.

Kirchen sollen sich nicht am Abstimmungskampf zur KVI beteiligen, so die Forderung der Jungen FDP Aargau.

Sandra Ardizzone

Die Jungfreisinnigen stören sich am Engagement der Kirchen zur Konzernverantwortungs-Initiative (KVI). Dieses sei in ihren Augen verfassungswidrig. Sie argumentieren, Kirchen seien als öffentlich-rechtliche Institutionen, die Steuern einziehen könnten, grundsätzlich zur politischen Neutralität verpflichtet. Eine Intervention im Abstimmungskampf sei nur zulässig, wenn die Kirchen von einer Vorlage besonders betroffen seien, was im Fall der KVI nicht zutreffe. Darum wurden in den vier Kantonen Aargau, Bern, St.Gallen und Thurgau Stimmrechtsbeschwerden eingereicht.

Nun hat der Aargauer Regierungsrat entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Die gerügten Eingriffe in den Abstimmungskampf fielen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats, da sie in ihren Auswirkungen nicht auf das Gebiet des Kantons Aargau beschränkt sind, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Demzufolge hab man sich weder damit inhaltlich befasst noch entschieden.

Nun muss das Bundesgericht entscheiden

Damit sei allerdings die Voraussetzung geschaffen, dass das Bundesgericht sich mit diesen Grundsatzfragen befassen kann. Der Regierungsrat würde eine solche Klärung begrüssen, heisst es abschliessend.

«Dieser Entscheid kommt nicht unerwartet», sagt Matthias Müller, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, gegenüber der AZ. Es sei bereits vorher klar gewesen, dass die Strahlkraft dieser Thematik weit über den Aargau hinausreiche. Müller zeigte sich zudem erfreut über das Interesse des Regierungsrats an einer grundsätzlichen Klärung.

Nun müsse es allerdings schnell gehen. «Dass sich Kirchen im Abstimmungskampf beteiligen, ist nach wie vor unverhältnismässig und muss noch vor der Abstimmung unterbunden werden», sagt Müller. Dementsprechend drängen die Jungfreisinnigen nun auf einen superprovisorischen Entscheid des Bundesgerichts. (phh)