Krankenkassenprämien
Regierungsrat will keine zusätzlichen Mittel für Prämienverbilligungen

Der Regierungsrat erteilt einem Anliegen der SP-Fraktion, das weitere Massnahmen zur Abfederung der Prämienlast forderte, eine Abfuhr. Den starken Anstieg per 2023 habe man bereits berücksichtigt, ist eines der Argumente.

Eva Berger 2 Kommentare
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Die Prämien sind angestiegen, die Kaufkraft schwinde weiter, warnt die SP.

Die Prämien sind angestiegen, die Kaufkraft schwinde weiter, warnt die SP.

Bild: Keystone

Wer heute schon mehr als zehn Prozent seines Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden muss, dürfe durch die erneuten Anstiege nicht noch mehr belastet werden, der Regierungsrat soll also einen Vorschlag für entsprechende Massnahmen unterbreiten. Das fordert die Aargauer SP per Postulat im Grossen Rat. Jetzt hat der Regierungsrat geantwortet, er lehnt den Vorstoss ab.

Die Inflation führe dazu, dass die Kaufkraft in der Bevölkerung geschmälert wird, auch Strom, Öl und Gas würden immer teurer, schrieb die SP. Insbesondere die Krankenkassenprämien aber bereiteten Sorgen, im Aargau belief sich der Anstieg für 2023 auf durchschnittlich 5,9 Prozent, heisst es im Ende letzten Jahres eingereichten Postulat weiter. Im schweizweiten Vergleich sei die Belastung vor allem für alleinstehende Erwerbstätige und kinderlose Ehepaare mit tieferen Einkommen hoch.

Wer sich die obligatorische Krankenversicherung nicht leisten kann, erhält Unterstützung mittels Prämienverbilligungen, dazu sind die Kantone verpflichtet. Einen Teil übernimmt der Bund, das sind derzeit insgesamt rund 53 Prozent, die Kantone bezahlen 47 Prozent. Die Kantone legen ihren Beitrag jeweils aber selber fest. Im Aargau hat der Grosse Rat im Juni 2022 für 2023 für die Verbilligungen 150,2 Millionen Franken gesprochen. Die Linken wollten 40 Millionen mehr und unterlagen damit.

Anstieg bereits einberechnet

Doch der Regierungsrat sieht Anfang März keinen Handlungsbedarf, die Verbilligungen anzupassen – zumal der Aargau die Prämien bereits heute in Abhängigkeit der zu erwarteten Prämienlast verbillige. Sprich: In den gesprochenen 150,2 Millionen Franken ist die Mehrbelastung des laufenden Jahres bereits berücksichtigt. «Deshalb besteht kein Anlass, den vom Grossen Rat für das Prämienjahr 2023 demokratisch festgelegten Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung zusätzlich zu erhöhen», schreibt die Regierung in der Antwort auf den Vorstoss.

Auch aus finanzpolitischer Sicht fehle Handlungsspielraum, der festgelegte Kantonsbeitrag sei schliesslich im Aufgaben- und Finanzplan vorgesehen. Eine Erhöhung hätte für den Aargau also nicht budgetierte Mehrausgaben in Millionenhöhe zur Folge. Der Kanton soll den Beitrag also nicht nachträglich ändern, so das Fazit des Regierungsrats.

Prämieninitiative noch hängig

Die Prämienverbilligungen sind auch auf Bundesebene Thema: Eine hängige Volksinitiative der SP Schweiz fordert ebenfalls, dass maximal zehn Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien aufgewendet werden müssen. Das lehnt der Bundesrat ab, er schlägt einen indirekten Gegenvorschlag vor. Der Ständerat hat Ende November 2022 entschieden, nicht auf einen solchen einzutreten. Doch der Nationalrat ist bei seinem Ja zum Gegenvorschlag geblieben.

Dieser sieht vor, dass der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligungen einem Mindestprozentsatz seiner Gesundheitskosten entspricht, aber maximal 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung.

Am 28. Februar hat der Nationalrat mit 106 zu 79 Stimmen dazu Ja gesagt, jetzt liegt der Ball wieder beim Ständerat. Hält dieser an seinem Nichteintretensentscheid fest, ist der Gegenvorschlag vom Tisch und die Initiative käme allein an die Urne.

Das Nichteintreten des Ständerats im letzten Jahr hat der Co-Präsident der Aargauer SP, Stefan Dietrich, denn auch nicht sonderlich bedauert. Die SP-Initiative habe eine grössere Chance in der Bevölkerung, wenn es zu keinem Gegenvorschlag komme, sagte er damals in der AZ.

2 Kommentare
Alex Schneider

Bevor wieder mehr Steuergeld in die Verbilligung der Krankenkassenprämien von Bedürftigen fliesst, müssen die folgenden drei Massnahmen umgesetzt sein: 1. Effektive Sparmassnahmen im Gesundheitswesen 2. Minimallöhne müssen allen Erwerbstätigen eine Grundversorgung ermöglichen. 3. Bei der Prämienverbilligung ist die jeweils günstigste Krankenkasse als Referenzgrösse zu berücksichtigen.

daniel.kuhni

Ja klar, Prämienverbilligungen sind in den politischen Gremien gerade nicht so opportun; wird das Geld doch für unsinnige Spitalrettung in Aarau benötigt.