Kantonalbank
Grossratskommission will Staatsgarantie für AKB abschaffen und sie in eine AG umwandeln – so reagiert die Bank

Nach einer "engagierten" Diskussion entscheidet Grossratskommission knapp und überraschend, der AKB die Staatsgarantie entziehen zu wollen. Zudem soll die Bank in eine AG umgewandelt werden. Die Regierung befürwortet hingegen die Beibehaltung des Status quo – ebenso die betroffene AKB.

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Die grossrätliche Wirtkschaftskommission will die AKB in eine Aktiengesellschaft unwandeln und die Staatagarantie aufheben.

Die grossrätliche Wirtkschaftskommission will die AKB in eine Aktiengesellschaft unwandeln und die Staatagarantie aufheben.

Keystone

Die Diskussion ausgelöst haben zwei im Kantonsparlament überwiesene Vorstösse. Die Regierung hat auftragsgemäss eine Botschaft ausgearbeitet, jedoch aufgezeigt, dass der Status quo die sinnvollste Variante sei.

Die Kommission ist gemäss eigenen Angaben vom Mittwoch aber anderer Ansicht. Eine Kommissionsmehrheit machte geltend, dass die implizite Staatsgarantie nur eine behauptete Garantie sei. Nach der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und der Aufhebung der expliziten Staatsgarantie verbleibe dem Kanton im Falle einer Krise ein grösserer Handlungsspielraum.

Dieser erlaube es zu entscheiden, was respektive welche Teile der Bank gerettet werden sollen. Die Befürworter einer Umwandlung in der Kommission stellten in Abrede, wonach die Privatisierung der erste Schritt zu einer schrittweisen Veräusserung der Kantonalbank sei.

Gefordert wurde die Ausarbeitung einer Teilrevision des AKB-Gesetzes, verbunden mit einer Auslegeordnung über alle möglichen Varianten, deren Folgen und Auswirkungen und das weitere Vorgehen. Eine knappe Mehrheit folgte diesem Antrag aus der Kommission, der im März dieses Jahres im Aargauer Grossen Rat behandelt wird.

Die Regierung hatte argumentiert, dass der Kanton als alleiniger Eigentümer der Kantonalbank auch im Falle eines Rechtskleidwechsels in eine Aktiengesellschaft und der damit verbundenen Abschaffung der Staatsgarantie haftet. Deshalb könne man den Status quo genauso gut beibehalten.

Gemäss der jetzigen Rechtsform erhält der Kanton eine jährliche Abgeltung für die Staatsgarantie in der Höhe von 12 Millionen Franken. Nach der Abschaffung der Staatsgarantie würde dies hinfällig, führt die Regierung aus.

So reagiert die AKB auf den überraschenden Entscheid

Die betroffene AKB reagiert zurückhaltend auf den Kommissionsentscheid, der bereits am 19. Dezember gefällt wurde, aber erst heute am 8. Januar kommuniziert wurde. „Wir nehmen diesen Entscheid der Kommission zur Kenntnis“, sagt Christine Honegger, Kommunikationschefin der AKB, auf Anfrage. „Der Bankrat und die Geschäftsleitung können die Überlegungen des Regierungsrats gut nachvollziehen“, so Honegger. „Wir mischen uns aber nicht in die politische Auseinandersetzung ein, sondern konzentrieren uns auf unsere operative Geschäftstätigkeit.“ Mit anderen Worten: Die AKB sieht wie der Regierungsrat zur Zeit keinen Grund, am Status Quo zu rütteln. Ihr bleibt aber nichts anderes übrig, als den politischen Prozess von aussen zu betrachten und den endgültigen Entscheid abzuwarten. (roc)