Flüchtlingswesen
Obwohl nicht alle erfreut sind: Gemeinden und nicht der Kanton sollen sich um Ukraine-Flüchtlinge kümmern

Der Regierungsrat will ins Sozialhilfe- und Präventionsgesetz schreiben, dass die Gemeinden für Geflüchtete mit Status S zuständig sind. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft noch in diesem Jahr.

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Im Aargau leben knapp 5000 Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S.

Im Aargau leben knapp 5000 Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S.

Bild: Sandra Ardizzone

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine musste es schnell gehen. Um den Geflüchteten möglichst unbürokratisch zu helfen, hatte der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S aktiviert. Der Kanton Aargau hat am 6. April in einer Notverordnung festgehalten, dass in der Regel die Gemeinden für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Menschen mit Status S zuständig sind.

Weil die Geltungsdauer dieser Sonderverordnung auf zwei Jahre befristet ist, will der Regierungsrat die notwendige rechtliche Grundlage in das ordentliche Recht übertragen. Der entsprechende Paragraf im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, der die Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden im Asylwesen regelt, soll entsprechend ergänzt werden.

Am Freitag hat der Regierungsrat die Botschaft an den Grossen Rat publiziert. Das Parlament wird die Gesetzesänderung noch im Frühling ein erstes Mal beraten. Die zweite Beratung ist für das 3. Quartal vorgesehen. Gegen den Grossratsbeschluss kann das Referendum ergriffen werden. Dann hätte die Aargauer Stimmbevölkerung das letzte Wort.

Kanton unterstützt Gemeinden in der Krise

In der Anhörung hat die Mehrheit der Anhörungsteilnehmer der Gesetzesänderung zwar zugestimmt. Doch es gab auch kritische Stimmen. FDP-Grossrat Adrian Schoop kritisierte beispielsweise, diese Arbeitsteilung gehe voll zulasten der Gemeinden, das sei weder fair noch umsetzbar.

Doch der Regierungsrat warnt in seiner Botschaft, dass er in einer Krisensituation wie aktuell innerhalb weniger Wochen oder sogar Tagen die Notlage ausrufen müsste, wenn die Zuständigkeit für Schutzsuchende alleine beim Kanton liegen würde. Er betont aber auch, dass er weiterhin bereit ist, auch im Krisenfall im Rahmen der Verbundaufgabe die Erstaufnahme sowie die Aufnahme besonderer Personengruppen, zum Beispiel unbegleitete Minderjährige (UMA), zu gewährleisten. (nla)