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Aargau
Kanton Aargau
Auch wenn sie in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen sind: Kriminelle Ausländer der zweiten Generation können weggewiesen werden, wenn sie sich nicht an unsere Gepflogenheiten halten. Dies bestätigt das Bundesgericht in zwei Aargauer Fällen.
Zu beurteilen hatte das Bundesgericht den Fall eines heute 25-jährigen Kroaten, der kurz nach seiner Geburt im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommen war und seither hier lebt, sowie den Fall eines in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen, heute 28-jährigen Mannes aus Bosnien und Herzegowina. Gemeinsam ist beiden Fällen, dass die Ausländer bereits als Jugendliche im Alter von 13 beziehungsweise 16 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt gerieten.
Einiges auf dem Kerbholz
Der Kroate wurde mehrmals wegen Raubes, Diebstählen, Hausfriedensbruchs, Drogendelikten und weiteren Straftaten verurteilt. Die härteste Strafe lautete auf 18 Monate Freiheitsstrafe.
Der Mann aus Bosnien und Herzegowina wiederum fiel durch seine zahlreichen Verkehrsdelikte auf, was allerdings nicht heisst, dass er nicht auch wegen Diebstahls, Drogendelikten, Hausfriedensbruchs, sexueller Belästigung und weitere Delikte verurteilt worden war.
Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau nahm sich dieser beiden Männer an, entzog ihnen aufgrund ihres Verhaltens die Niederlassungsbewilligung und wies sie aus der Schweiz weg. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diese Massnahmen Ende März 2013, worauf die beiden Ausländer das Bundesgericht anriefen. Sie argumentierten in Lausanne, ihre Wegweisung sei unverhältnismässig und willkürlich. Das Bundesgericht hat beide Beschwerden abgewiesen.
Nicht genügend integriert
Im Fall des Kroaten wies das Bundesgericht daraufhin, dass dieser seit seinem 13. Altersjahr immer wieder straffällig wurde und sich durch die Verurteilungen nicht von weiteren Straftaten abhalten liess. Seine Integration erachtet das Bundesgericht als ungenügend, zumal er über keine abgeschlossene berufliche Ausbildung verfügt und immer wieder arbeitslos war.
Bei einer Rückkehr des jungen, ledigen und kinderlosen Mannes in den Kosovo dürften «keine unüberwindbaren Probleme» zu erwarten sein, meint das Bundesgericht.
Bedenkliche Uneinsichtigkeit
Auch beim Mann aus Bosnien und Herzegowina geht das Bundesgericht davon aus, dass dessen Interesse an einem Weiterleben in der Schweiz vor den öffentlichen Interessen unseres Landes zurückzutreten hat.
Die Chronik seiner Straftaten zeugt laut Bundesgericht von einer bedenklichen Unfähigkeit, das Unrecht bereits begangener Taten einzusehen und das Verhalten zu ändern. So hatte der Mann kurz nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten einen Verkehrsunfall verursacht, in dessen Folge ein Verkehrsteilnehmer eine Querschnittlähmung erlitt.
Die entsprechende Verurteilung hielt den Ausländer nicht davon ab, Monate später inner- und ausserorts mit massiv übersetzter Geschwindigkeit von bis zu 150 km/h ein Fahrzeug zu lenken und damit erneut das Leben und die Gesundheit anderer Menschen zu gefährden.