Mittels Inlining-Verfahren wird die Gemeinde Möhlin an diversen, öffentlichen Kanalisationsleitungen Sanierungsarbeiten vornehmen. Gestern haben die Vorbereitungen begonnen.
Im Zuge der Sanierungsmassnahmen aus dem durch den Regierungsrat genehmigten GEP (genereller Entwässerungsplan) wird in den folgenden Strassenabschnitten die Kanalisation saniert: Langackerstrasse – Hölzlistrasse – Sonnenbergstrasse – Schwarzwaldstrasse – Schulanlage Steinli/Storeboden.
Bei einer der regelmässigen Überprüfungen der bestehenden Leitungen mithilfe von Kameras stellte sich heraus, dass die Innenrohre in einem schlechten Zustand sind und Schäden aufweisen. Es wurde festgestellt, dass insbesondere die Muffen den Anforderungen nicht genügen.
Zudem bestehen einige Ablagerungen und Einzelschäden. Zwar wurden an den Röhren keine Verformungen festgestellt, bezüglich der Dichtigkeit entspricht der Zustand jedoch nicht den Anforderungen. «Aus diesem Grund entschied man sich, einen Kunststoffschlauch, einen sogenannten Inliner, der in die Leitungen eingezogen, in Form aufgeblasen und ausgehärtet wird. Die Leitungen haben dadurch wieder eine neue Lebenserwartung von etwa 30 Jahren», erklärt der Abteilungsleiter Bau und Umwelt, René Berger.
Das Department Bau, Verkehr und Umwelt des Kanton Aargau verfügt in der Projektgenehmigung der Sanierungsmassnahmen, dass im Zug der Kanalerneuerung die bestehenden, anschliessenden Hausanschlüsse bis zu den Schächten bei den Gebäuden, ebenfalls auf ihren Zustand überprüft werden müssen.
Aus diesem Grund wurde in Möhlin gestern mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen, welche das Spülen der Leitungen sowieso die Videoaufnahmen beinhalten. Mithilfe der Aufnahmen werden die privaten Hausanschlüsse der Bewohner überprüft.
Sollte das Ergebnis der Zustandserfassung mittels Video ungenügend und unklar sein, werden die betroffenen Bewohner mit einem weiteren Schreiben aufgefordert, eine Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Stellt die Gemeinde bei der Dichtheitsprüfung fest, dass ein Hausanschluss undicht ist und den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügt, ist sie angehalten, den Bewohnern die Sanierung der Hausanschlussleitung zu verfügen.
Die eigentlichen Sanierungsarbeiten beginnen im Monat Juni und enden im August. (sbo)