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Er erbeutete aus Tankstellen-Notenautomaten rund 30'000 Franken. Jetzt muss der Dieb definitiv drei Jahre in den Strafvollzug. Das Bundesgericht hat es abgelehnt, einen Teil der Strafe auf Bewährung zu erlassen.
In der Zeit zwischen 19. November 2014 bis zu seiner Festnahme am 6. Mai 2015 brach ein Dieb zusammen mit einem Kollegen zahlreiche Tankstellen-Notenautomaten auf. Die beiden Automatenknacker erbeuteten rund 30'000 Franken, wobei der Sachschaden weit höher war. Zudem lenkte einer der Täter in dieser Zeit ein Motorfahrzeug, obschon ihm der Ausweis entzogen worden war.
Das Bezirksgericht Laufenburg zeigte keine Gnade und verurteilte die beiden Gauner zu unbedingten Freiheitsstrafe. Einer erhielt drei Jahre, sein Kollege dreieinhalb Jahre. Der zu drei Jahren verurteilte Dieb rief das Aargauer Obergericht an, blitzte dort aber ebenso ab wie vor Bundesgericht. In seiner Beschwerde ans Bundesgericht forderte der Mann, die gegen ihn erhobene Strafe sei teilweise bedingt auszusprechen, so dass er nur einen Teil der Strafe im Gefängnis absitzen müsse.
Mit diesem Wunsch war er in Lausanne aber an der falschen Adresse. Das Bundesgericht stufte den Automaten-Knacker als eine Person ein, «die seit Jahren unbekümmert um sämtliche Strafverfahren weiter delinquiert und in den heute beurteilten zahlreichen Straftaten eine kriminelle Energie an den Tag legt, die angesichts der sich Schlag auf Schlag folgenden Strafverfahren ein progredient verlaufendes Muster der Einsichtslosigkeit und der Gleichgültigkeit hinsichtlich des ihn offenbar nicht beeindruckenden Strafrechtssystems offenbart».
Das Gericht stellte dem Dieb mit andern Worten angesichts seiner zahlreichen Vorstrafen - gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl, Hehlerei, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und zahlreiche Verkehrsdelikte – eine schlechte Prognose aus, weshalb es an der unbedingten Strafe von drei Jahren nichts zu rütteln gibt.