Unklare Vortrittsregeln auf der Hauptstrasse in Rottenschwil sorgten in der Vergangenheit für Verwirrung. Mit neuen Vorschriften und klaren Signalisationen soll sich das nun ändern.
Wer einmal zusammen mit einem Fahrlehrer sein Auto durchs Kelleramt gelenkt hat, beherrscht eines nun mit Sicherheit: die Vortrittsregeln in Rottenschwil. Zur Übung von Verkehrsregeln in praktischen Lektionen bietet sich das langgezogene Dorf gut an.
Denn an fast jeder Ausfahrt auf dieser Hauptstrasse gilt Rechtsvortritt – gekennzeichnet werden diese jedoch nirgends. Bei vielen Lenkerinnen und Lenkern führte das in der Vergangenheit zu Verwirrung und endete damit, dass kaum jemand dieser Regelung Beachtung schenkte.
Diese Problematik sei im Gemeinderat bereits seit längerer Zeit ein Thema, wie die Gemeinde auf Anfrage mitteilt. Jedoch sei man sich bisher mit dem Kanton Aargau nicht einig geworden. «Nun sind erneut Unklarheiten bezüglich eines Rechtsvortrittes im Dorf mit zu geringer Sichtweite aufgetaucht», so die Gemeinde. Das habe dazu geführt, dass man die Situation mit dem Kanton noch einmal absprechen und eine geeignete Lösung finden konnte.
«Neu ist, dass an den Einmündungen Sonnenrain, Mäschacker, Obere Rebbergstrasse, Weidli, Zinslandstrasse, Rütimattenstrasse, Seematten, Bündtenäcker und Allmendstrasse kein Rechtsvortritt mehr gilt», teilt die Gemeinde mit. An den Ausfahrten an der Werd- sowie der Hinterfeldstrasse bleiben die Rechtsvortritte jedoch bestehen.
Künftig soll bei jeder Einmündung auf die Rottenschwiler Hauptstrasse, die eine wichtige Querverbindung im Freiämter Reusstal darstellt, die geltende Regel gut sichtbar signalisiert werden. Das soll für Klarheit bei den Verkehrsteilnehmenden und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen. Die Gemeinde hofft:
«Aufgrund der klaren Signalisation und Markierung ist zu erwarten, dass die Änderungen wahrgenommen und auch eingehalten werden.»
Gegen diese erlassenen Verkehrsbeschränkungen können übrigens noch bis am Montag, 2. August, bei der kantonalen Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Einsprachen eingereicht werden.