Bezirksgericht Muri
Frau erhebt Anklage: Hat Nachbar ihr Konto geplündert?

Ein Angeklagter sagte vor Bezirksgericht Muri, seine Nachbarin habe ihm die Karte samt PIN-Code gegeben. Sie sagt, er habe sie gestohlen. Das Gericht muss herausfinden, welche Version stimmt.

Walter Christen
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Der Angeklagte sagt, seine Nachbarin habe ihm ihre Bankkarte gegeben. (Symbolbild)

Der Angeklagte sagt, seine Nachbarin habe ihm ihre Bankkarte gegeben. (Symbolbild)

Keystone

Hat der Angeklagte das Bankkärtchen seiner Nachbarin aus deren Wohnung geholt, weil er wusste, wo sie jeweils den Schlüssel hinterlegt? Und hat er dann damit ihr Konto geplündert? So sieht ihre Version aus, die sie vor dem Bezirksgericht Muri vertritt.

«Stimmt nicht», hält der Beschuldigte dagegen. «Sie hat mir die Geldbezugskarte samt einem Zettel mit dem PIN-Code darauf in die Hand gedrückt und gesagt, ich soll das Geld, das sie mir schuldet – es waren 3000 Franken –, gleich selber abheben.» Welche Version stimmt denn nun?

Dass es Aussage gegen Aussage stand, machte es für Simone Baumgartner, Präsidentin des Bezirksgerichts Muri, schwierig. Sie erklärte nach der Beratung, sie könne kein Urteil verkünden, da sie zuerst noch einmal gründlich die Angaben der Klägerin und des Beklagten prüfen und gegeneinander abwägen, den Sachverhalt rekonstruieren und die ganzen Akten erneut eingehend konsultieren möchte. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

Er hob 2350 Franken ab

Doch was ist denn nun genau passiert? Charly und Lotti (Namen geändert), beide um die vierzig, wohnten in einem kleinen Ort im selben Mehrfamilienhaus, jeder in der eigenen Wohnung. Sie waren befreundet, als Lotti für ein paar Tage ins Spital musste. Charly betrat in dieser Zeit die Wohnung seiner Nachbarin.

Den Zutritt verschaffte er sich mit dem Schlüssel, den er aus dem Versteck holte, in dem ihn Lotti jeweils aufbewahrte. Er nahm ihr Bankkärtchen und hob damit in den nachfolgenden drei Tagen fünfmal Geld ab, insgesamt 2350 Franken. Als die Sache ans Licht kam, war es mit der Freundschaft aus: Lotti reichte Strafanzeige ein und machte Schadenersatz in der Höhe von 3450 Franken geltend.

Eines Tages gestand Charly, dass er sich in mich verliebt habe. Ich sagte ihm, dass aus uns nichts wird.

(Quelle: Lotti, Klägerin vor dem Bezirksgericht)

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erhob Anklage gegen Charly wegen Hausfriedensbruchs und mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Bancomat). Der Beschuldigte sei zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Franken zu verurteilen bei 2 Jahren Probezeit, zu 900 Franken Busse und zur Übernahme der Verfahrenskosten inklusive Anklagegebühr von 950 Franken.

Am Oberkörper blau geschlagen

Die Beziehung zwischen Charly und Lotti stand von Anfang an unter einem schlechten Stern. «Wir haben uns als Nachbarn ein paarmal getroffen. Eines Tages gestand Charly, dass er sich in mich verliebt habe. Ich sagte ihm, dass aus uns nichts wird», gab Lotti an der Verhandlung zu Protokoll. Einmal sei er stark alkoholisiert vor ihrer Türe zusammengebrochen.

Sie habe ihn in ihre Wohnung geschleift, wo er sie verprügelt habe. «Er hat mich am ganzen Oberkörper blau geschlagen.» Sie habe ihm per SMS mitgeteilt, er solle sie in Ruhe lassen, und zog aus dem Dorf weg. Seither ist das Verhältnis zwischen den ehemals befreundeten Nachbarn erheblich belastet, bestätigten beide.

Die Frage der Gerichtspräsidentin, ob es zutraf, dass sie den Schlüssel jeweils in einem Versteck ausserhalb der Wohnung deponiert habe, und ob der Angeklagte den Ort kannte, bejahte die Klägerin. «Aber ich hätte ihm nicht zugetraut, dass er so hinterhältig ist, den Schlüssel nimmt, in meine Wohnung geht und meine Bankkarte entwendet», betonte Lotti.

Simone Baumgartner wollte wissen, woher der Beschuldigte den PIN-Code gewusst hat. Darauf antwortete Lotti: «Ganz einfach – er hat mir jeweils bei Geldbezügen über die Schulter geschaut, worauf ich ihn einmal gefragt habe, ob er sich den Code merken wolle.»

Saldo noch 7 Franken

Sie habe den Verlust der Karte erst bemerkt, nachdem sie bereits ein paar Tage aus dem Spital zurückgewesen sei, sagte Lotti. Sie sei davon ausgegangen, die Karte entweder im Dorfladen oder auf der Post verloren zu haben.

Als sie von der Post Kenntnis erhielt, dass der Saldo auf ihrem Konto noch 7 Franken betrage und das Konto somit geplündert worden war, ahnte sie den Zusammenhang mit dem Verschwinden der Karte.

Charly sieht die ganze Sache völlig anders. An der Gerichtsverhandlung behauptete er, dass ihm Lotti die Karte samt dem PIN-Code auf einem Zettel persönlich ausgehändigt habe. Die Karte habe er ihr abmachungsgemäss ein paar Tage später zurückgegeben.

Lotti schüttelte den Kopf: «Das ist gelogen. Die Karte habe ich nicht zurückbekommen. Da ich als IV-Bezügerin auf das Geld auf meinem Konto angewiesen bin und es auf einmal fehlte, musste ich zweimal bei den Eltern und einmal beim Bruder um Geld bitten. Charly ist nicht nur ein Schläger, sondern auch ein Dieb», warf sie dem Beschuldigten vor, der die Zivilforderung von Lotti nicht anerkennen will.