Die Staatsanwaltschaft verurteilt einen Franzosen und eine Deutsche wegen zweier Kollisionen auf der Autobahn bei Lupfig. Diese fanden kurz nacheinander statt.
Mangelnde Aufmerksamkeit wurde einem 22-jährigen Autofahrer an einem späten Samstagabend im Oktober 2022 zum Verhängnis: Der Franzose war mit einem Nissan auf der Autobahn A3 in Richtung Basel unterwegs. Auf Höhe Lupfig, im Baustellenbereich, geriet er mit seinem Auto mehrmals von der rechten Fahrbahn ab.
Er fuhr auf Wiesland, frisierte Randleitpfosten auf dem Pannenstreifen und prallte frontal gegen die Randleitplanke. Sein Fahrzeug drehte sich um die eigene Achse und blieb in der Mitte der Fahrbahn stehen. Wenig später kam es zu einer zweiten Kollision: Ein Dacia, gelenkt von einer 28-jährigen Deutschen, prallte frontal in den stehenden Nissan.
Die Lenkerin hatte offenbar wegen mangelnder Aufmerksamkeit zu spät gebremst. Damit nicht genug: Die Lenkerin fuhr vom Unfallort davon, ohne die Polizei anzurufen und dem Franzosen ihre Personalien anzugeben.
Dieser erlitt eine Rissquetschwunde, seine Beifahrerin ein Beschleunigungstrauma und mehrere Prellungen.
Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ihn per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken (60 Tagessätzen à 30 Franken), aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommen eine Busse von 400 Franken sowie Gebühren und Polizeikosten von 1420 Franken.
Die Deutsche wurde in einem separaten Strafbefehl von derselben Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln und wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall zu einer Busse von 1200 Franken verurteilt. Zu diesem Betrag kommen noch Polizeikosten von 600 Franken. Beide Strafbefehle sind vor kurzem rechtskräftig geworden.