Niederrohrdorf
Neueste Mobilfunktechnik: Anwohner wehren sich gegen 5G-Handy-Antenne – ist sie so schädlich?

Wäre ein Beschluss der GV nötig gewesen? Auf dem Hochhaus der Bau- und Siedlungsgenossenschaft ist eine Mobilfunkantenne für 5G-Frequenzen geplant. Gegner kritisieren das Vorhaben, heben den Mahnfinger aber auch auf die «Gnossi».

Carla Stampfli
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Auf diesem Gebäude in Niederrohrdorf soll die neue Anlage gebaut werden.ces

Auf diesem Gebäude in Niederrohrdorf soll die neue Anlage gebaut werden.ces

Carla Stampfli

Die Swisscom betreibt bei der Egro Industrial Systems AG in Niederrohrdorf eine Mobilfunkantenne. Jetzt plant sie eine zweite Anlage: auf dem Hochhaus der Bau- und Siedlungsgenossenschaft (BSG) an der Moosstrasse.

Doch das Vorhaben der Swisscom stösst nicht überall auf Gegenliebe. Bewohner der BSG sowie Anwohner aus den umliegenden Quartieren haben eine Sammel-Einwendung gegen das Baugesuch eingereicht. Sie wehren sich insbesondere gegen die Pläne, weil die Anlage so ausgelegt ist, dass sie die 5G-Frequenz unterstützt. 5G soll in Zukunft den aktuellen Standard der 4. Generation (4G) ablösen – den derzeit schnellsten Standard zur mobilen Datenübertragung in massentauglichen mobilen Geräten.

«Die Swisscom plant in einem der kinderreichsten Quartiere Niederrohrdorfs eine stark strahlende Mobilfunkantenne inklusive dem neuen 5G-Standard», schreiben die Einwender in einer Mitteilung an die AZ. «Die neun Antennenmodule, welche sich am geplanten Mast befinden würden, weisen eine etwa vierfache Sendeleistung im Vergleich zu bestehenden Anlagen in der Umgebung auf.» Obwohl die Auswirkungen der Strahlung auf die Gesundheit noch unklar seien und es für den neuen Standard noch keine Konzessionen gebe, soll eine solche Antenne gebaut werden, kritisieren die Einwender.

«Keine Belege für Schädlichkeit»

Wie entgegnet der Mobilfunkanbieter der Kritik? Eine Sprecherin sagt, dass alle Baugesuche, welche die Swisscom zurzeit eingebe, vorsorglich so ausgelegt seien, dass diese die 5G-Frequenzen unterstützen. «Wo allerdings wann 5G aufgeschaltet wird, hängt von der Frequenzvergabe und der noch zur Verfügung stehenden Leistung ab.» Zur Erinnerung: Der Bund hat die Auktion für die Versteigerung der 5G-Frequenzen auf Anfang 2019 angesetzt.

Was die Wirkung von Frequenzen dieser Grössenordnung betrifft, würden Tausende von Studien vorliegen, so die Sprecherin. «Der darauf basierende wissenschaftliche Konsens lautet: Es gibt keine Belege für die Schädlichkeit, wenn die Grenzwerte eingehalten sind. Swisscom hält die strengen schweizerischen Grenzwerte immer und überall ein.»

Zur Wahl des Standorts macht der Mobilfunkanbieter keine Aussagen. Nur so viel: dass die bestehende Antenne bei der Egro aufgrund der geltenden gesetzlichen Leistungsbeschränkungen nicht weiter ausgebaut werden könne. «Der nun evaluierte Standort bringt die Kapazität dort zu Kundinnen und Kunden, wo sie gebraucht wird.»

Wie steht der Gemeinderat zu den Plänen der Swisscom? Patrik Hitz, Ressortvorsteher Hochbau, sagt, dass der Gesamt-Gemeinderat das Baugesuch noch nicht behandelt habe. Es gelte jedoch Folgendes: «Der Gemeinderat muss jedes Baugesuch anhand der geltenden Gesetze prüfen und darüber entscheiden. Beim Entscheid kommen Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung (NIS), die durch den Bund vorgegeben werden, zum Tragen. Diese müssen durch den jeweiligen Mobilfunkanbieter eingehalten werden.»

Wäre Beschluss nötig gewesen?

Die Gegner der Mobilfunkantenne heben den Mahnfinger auch auf die Bau- und Siedlungsgenossenschaft: Ein Bau einer Antenne würde gegen derer Prinzipien für gesundes und günstiges Wohnen verstossen. Zudem fragen sich die Einwender, ob die Generalversammlung nicht über das Vorhaben hätte abstimmen müssen.

Auf die Kritik angesprochen, sagt Stefan Müller, Präsident der BSG, dass er die Bedenken der Einwender verstehen könne und die Anliegen ernst nehme. «Der Vorstand ist klar der Meinung, dass er keine Plattform bieten will, die für gesundheitsschädigende Zwecke genutzt wird.» Was gesundheitsschädigend sei oder nicht, legten Bund und Politik fest. Man sei der Auffassung, dass sich die Mobilfunkantenne mit den Prinzipien der «Gnossi» vereinbaren lasse, so Müller. Die BSG habe auch früh genug orientiert: «Im Juni 2017 haben wir die Genossenschafter über den Mietvertrag mit der Swisscom informiert. Die Reaktionen sind aber damals ausgeblieben.» Auch an der GV im Frühjahr 2018 sei es ruhig geblieben.

Wäre ein Beschluss der GV nötig gewesen? Müller verneint und sagt, dass es sich beim Vorhaben nicht um eine bau-, sondern nur um eine mietrechtliche Thematik handle. Bei Ersterem wäre ein Ja der GV nötig gewesen. Der Vorstand warte nun die Verhandlung Mitte Januar ab, bei dem Einwender, Gemeinderat und Swisscom zusammenkommen. «Sollte die Baubewilligung nicht erteilt werden, hätte sich für uns die Sache erledigt», sagt Stefan Müller. Dies, obwohl die BSG damit auf einen stattlichen Betrag verzichten müsste und der finanzielle Aspekt der Grund für den Mietvertrag mit der Swisscom war.

Die Einwender selber blicken zuversichtlich in die Zukunft: «Aufgrund der klaren Fakten sind wir überzeugt, dass ein solches Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig ist.»