Der Gemeindeammann von Künten, Werner Fischer, erklärt sich zum Gartenstreit und sagt, ob ein Umzonungsgesuch der Familie Müller für ihren Garten überhaupt eine Chance hätte.
Werner Fischer: Dazu möchte ich keine Stellung nehmen, sondern auf den Entscheid des Bundesgerichts verweisen. Der Gemeinderat verhielt sich damals aber korrekt. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass der Gemeinderat verpflichtet ist, das Gesetz anzuwenden. Würde er ein Auge zudrücken, würde er von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt werden.
In der Baubewilligung wurde klar festgehalten, dass Bauten in der Landwirtschaftszone untersagt sind. Die Spielregeln waren also genau definiert, wie auch das Bundesgericht festhielt. Es ist nicht aktenkundig, dass der Garten vor der Bauabnahme bereits erstellt war. Als Käufer des Hauses hätte man sich aber über die Baubewilligung inklusive Auflagen und über die Baupläne informieren können.
Grundsätzlich ist es so, dass damals jeder Bürger aufgerufen wurde, seine Bedürfnisse einzureichen, und eine Änderung beantragen konnte.
Das kann ich nicht abschätzen. Denn der Gemeinderat kann grundsätzlich keine Entscheide über Bauten ausserhalb der Bauzonen oder über Umzonungsgesuche von Landwirtschaftsland fällen. Nach dem Entscheid des höchsten Gerichts sind wir in diesem Fall nur noch eine Vollzugs- und Baupolizeibehörde. Die Kompetenz für jegliche Bauten ausserhalb der Bauzone liegt ausschliesslich beim Kanton, der sich wiederum an die Bundesgesetze halten muss.
Ja, dies könnte grundsätzlich möglich sein. Aber nur unter bestimmten Bedingungen, die das Gesetz vorgibt, das wiederum die Gemeinde und der Kanton anwenden müssen. Beispielsweise müssten die Antragssteller gleichzeitig aufzeigen können, wo man Bauland wieder in die Landwirtschaftszone überführen könnte.