Bezirksgericht Baden
Ein faustgrosser Klumpen Koks in der Unterhose: «Die Freiheitsstrafe hat ein Ende, die Folgen sind lebenslang»

Vor Bezirksgericht Baden sass ein Mann, der wegen Corona vom Occasions-Auto-Exporteur zum Drogentransporteur wurde. Mitte August kann er in Freiheit entlassen werden – jedoch nicht komplett.

Rosmarie Mehlin
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Er beförderte 49 Gramm reines Kokain. (Symbolbild)

Er beförderte 49 Gramm reines Kokain. (Symbolbild)

Keystone

In seiner Heimat Serbien hatte er wegen des Militärdienstes das Jus-Studium nach drei Jahren abgebrochen; danach war er fast 15 Jahre lang Taxifahrer. Jetzt sitzt der 38-jährige Dastin (Name geändert) seit fünfeinhalb Monaten im Aargau im Gefängnis. In Hand- und Fussfesseln wird er von einer Polizistin und einem Securitas-Mann in den Gerichtssaal geführt. Er ist auffallend gross und trägt einen schlabbrigen Trainingsanzug, sein Haar ist kurzrasiert, er spricht wenig Englisch und kein Wort Deutsch.

Ende März letzten Jahres war Dastin zum ersten Mal in die Schweiz gekommen. Er habe, lässt er übersetzen, die Idee für ein neues Geschäftsmodell gehabt, das in Serbien sehr populär sei: der Handel mit gebrauchten Autos. Seine Frau hatte einen Kredit über 10'000 Euro aufgenommen. In einem Hotelzimmer in der Nähe von Aarau hatte sich sehr rasch herausgestellt, dass Dastins Idee keine gute gewesen war, hatte Corona doch auch die Geschäfte mit Occasionsautos lahmgelegt. Nach drei Wochen war der 38-Jährige nach Serbien zurückgereist.

Am Busbahnhof Baden kontrollierte ihn die Polizei

Im Oktober hatte er einen neuen Anlauf genommen und war erneut in die Region Aarau gereist. Für die Bemerkung von Gerichtspräsident Christian Bolleter, das sei ja mitten in der zweiten Welle gewesen, hatte Dastin nur ein Schulterzucken übrig, sagte dann aber, einmal habe er sich immerhin ein Occasionsauto angesehen. Ansonsten habe er sich einen SwissPass gekauft, sei herumgefahren, habe Fernsehen geschaut. Am 16. Dezember war Schluss damit: Am Busbahnhof in Baden wurde er von der Polizei kontrolliert und auf den Posten mitgenommen, wo die Beamten aus Dastins Unterhose einen faustgrossen, 49 Gramm schweren Klumpen reines Kokain zu Tage beförderten.

Dastin gestand, seit November fünf solcher Klumpen transportiert zu haben. Darüber, woher er das Kokain hatte und wohin er es jeweils brachte, schwieg der 38-Jährige bei der Polizei, der Staatsanwalt und vor Gericht erwartungsgemäss wie ein Grab: Er müsse das aus Sicherheitsgründen nicht nur um seiner selbst Willen, sondern auch wegen seiner Familie in Serbien.

Von seiner Frau ist er getrennt, hat seit seiner Festnahme keinen Kontakt mehr zu ihr und der elfjährigen Tochter. Nach dem ersten Gebrauchtwagen-Fiasko habe es einen Riesenstreit gegeben. Mit seiner Mutter habe er einige Male telefoniert, zu Hause wisse aber niemand, dass er hier im Gefängnis ist. Als Taxichauffeur habe er im Monat zwischen 200 und 300 Euro verdient; dazwischen mit Computer flicken weitere 50 Euro. Seine Frau sei Ingenieurin und verdiene zwischen 600 und 700 Euro monatlich. Bei ihr hat er nun wegen des Kredits 10'000 Euro Schulden, andernorts überdies weitere rund 5000 Euro.

«Die Folgen sind lebenslänglich»

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, zwölf davon unbedingt, sowie zehn Jahre Landesverweis beantragt. Die bei Dastin nebst den 49 Gramm Koks beschlagnahmten Streckmittel, zwei Handys sowie 900 Franken sollten – ausser dem Geld – vernichtet werden. Der Verteidiger hatte den Antrag gestellt, die beiden Handys seien seinem Mandanten zurückzugeben. Ansonsten hatte Dastin die Strafe akzeptiert, sodass das Gericht in einem abgekürzten Verfahren nur die Rechtmässigkeit überprüfen musste. Da der 38-Jährige sich im Gefängnis äusserst diszipliniert verhält, hat er die Chance, bereits nach zwei Dritteln der Strafe – also nach acht Monaten – entlassen zu werden. Dank der Bemühungen von Dastins Anwalt hatte das Gericht die Verhandlung entsprechend kurzfristig angesetzt. Die vier Richterinnen, Richter und ihr Präsident Bolleter gaben dem Antrag auf Rückgabe der beiden Handys statt und bestätigten den Schuldspruch, sodass Dastin Mitte August in Freiheit entlassen werden kann.

Allerdings ist es nicht ganz die Freiheit, die ihm vorschwebt, gelten die zehn Jahre Landesverweis doch für den gesamten Schengenraum: «Die Freiheitsstrafe hat nach der zweijährigen Probezeit ein Ende, die Folgen sind lebenslang», lässt Dastin übersetzen, bevor er aus dem Gerichtssaal geführt wird.