Bundesgericht
Zwei Angestellte der Hardrock-Band Gotthard erhalten für die Zeit nach dem Tod von Sänger Steve Lee keine Kurzarbeitsentschädigung. Laut Bundesgericht gelten Arbeitsausfälle von Musikern wegen Krankheit, Tod oder Gefängnisaufenthalten als normales Betriebsrisiko.
Aktualisiert am 15.05.12, um 12:02