Die Justizministerin und der serbische Innenminister Ivica Dacic unterzeichneten ein neues Rückübernahmeabkommen, ein Abkommen über die Erleichterung der Visaerteilung, eine Absichtserklärung zum Aufbau einer Migrationspartnerschaft sowie ein bilaterales Polizeikooperationsabkommen.
Der Abschluss des Rückübernahmeabkommens und des Abkommens über die Erleichterung der Visaerteilung sei für die künftige Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Serbien im Gebiet der Migration von grosser Bedeutung, schreibt das EJPD in der Mitteilung. Damit knüpften die beiden Länder an die langjährige Kooperation an.
Dank den Erleichterungen bei der Visaerteilung werde der kulturelle und wirtschaftliche Austausch zwischen den beiden Staaten gefördert. Zudem werde sichergestellt, dass nach der erfolgten Assoziierung der Schweiz an Schengen die Visapolitik zur Vergabe von Kurzzeitvisa derjenigen der anderen Schengen-Staaten angepasst wird.
Das bisherige Rückübernahmeabkommen mit Serbien entspricht laut EJPD nicht mehr den heutigen Anforderungen und wird durch das neue Abkommen ersetzt. Dieses enthält eine gegenseitige, umfassende und formlose Rückübernahmeverpflichtung für eigene Staatsangehörige.
Neu kann die Schweiz auch Drittstaatenangehörige und Staatenlose zurückführen, wenn diese die Bedingungen für die Einreise oder den Aufenthalt in der Schweiz nicht oder nicht mehr erfüllen.
So könne zusätzlich eine wichtige Kategorie von Personen zurückgeführt werden, die Serbien lediglich als Transitland benutze, heisst es in der Mitteilung.