Laut Anwalt stellen die Behörden auf das „Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit" ab, schreibt die Zeitung «Der Sonntag». Die Verfügung halte fest, dass der Serbe albanischer Herkunft nicht gewillt sei, „sich in die Ordnung einzufügen". Landesweit bekannt wurde Amir B. 2004 mit einem TV-Auftritt. Der damals 21-Jährige prahlte mit seiner Raserei und gab Sprüche von sich wie: „Ich bin halt ein Psychopath, ich baue lieber einen Unfall, als dass ich ein Rennen verliere."

Der Entzug der Niederlassungsbewilligung wird nun mit rechtskräftig gewordenen Urteilen begründet. Noch gar nicht berücksichtigt ist die letzte Verurteilung vom 15. Dezember 2011 vor dem Bezirksgericht Hinwil. Dabei wurde Amir B. zu insgesamt 46 Monaten Gefängnis verurteilt. Mehr als 30 Delikte wurden Amir B. in den letzten zehn Jahren zur Last gelegt. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung kann ab einem Strafmass von einem Jahr erfolgen.

Der verheiratete Familienvater wird die Schweiz verlassen müssen, doch der Zeitpunkt bleibt unklar. Rechtskraft und Vollzug der Strafe sind Voraussetzung. Sein Anwalt will jedenfalls alle rechtlichen Mittel ausschöpfen - so hat er das letzte Urteil von 46 Monaten in Teilen angefochten, wie er dem „Sonntag" bestätigte.